- Einzelverbrauch
- genauer: echter Einzelverbrauch; Einzelinanspruchnahme, spezifischer Verbrauch; Verbrauch eines dabei untergehenden Verbrauchsguts bzw. Inanspruchnahme eines Menschen (der gleichzeitig keine andere Tätigkeit ausüben kann), oder räumlich-zeitliche-intensitätsmäßige Inanspruchnahme eines Potenzials (Gebrauchs- oder Nutzungsgut), dessen „Nutzungsvorrat“ dabei quantitativ oder qualitativ verringert werden kann, aber nicht muss. Differenzierungen analog zu ⇡ Einzelkosten.
Lexikon der Economics. 2013.